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 | Verkaufs- und Lieferbedingungen der ALIUD® PHARMA GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 19, 89150 Laichingen
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|  | § 1 Allgemeines 1. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen, auch für zukünftige Geschäfte, an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 2. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich mit Ihnen einverstanden erklären.
§ 2 Vertragsabschluss und Lieferung 1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Prospekte, Anzeigen, Muster und Proben sind nur unverbindliche Rahmenangaben. 2. Alle Geschäfte und Vertragsabschlüsse werden für uns erst verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form bestätigt oder durch Lieferung der Ware ausgeführt werden. 3. Bei Bestellungen, die in Packungsform, Gewicht und Güte der Ware von den Angaben in der Preisliste abweichen, sind wir berechtigt, die Ware entsprechend der jeweils gültigen Preisliste in der Beschaffenheit zu liefern, die der Bestellung am nächsten kommt. 4. Die Lieferung erfolgt entsprechend der Bestellung, jedoch behalten wir uns vor, die Bestellung den Mindestbestellgrößen anzugleichen bzw. einen Verpackungs- und Versandkostenanteil zu berechnen. Der Versandkostenanteil wird bei einem Auftragswert unter 150,-Euro fällig und beträgt z. Zt. 4,50 Euro. Die Belieferung erfolgt nur im Rahmen üblicher Bestellungen. Wir haben das Recht, Bestellungen, die das übliche Maß übersteigen, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 5. Der Versand der Produkte erfolgt frei Haus auf Gefahr des Empfängers. Wir behalten und die Wahl des wirtschaftlichsten Versandweges vor. Expressgebühren oder eine vom Käufer gewünschte andere Versandart gehen zu Lasten des Käufers.
§ 3 Lieferzeit Falls nicht anders schriftlich vereinbart, sind Lieferfristen unverbindlich. Haben wir die verspätete Lieferung zu vertreten und wurde uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (wie zum Beispiel Energie- und Rohstoffmangel, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Ein- und Ausfuhrverbote, behördliche Maßnahmen, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, höhere Gewalt), verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verzögerter Lieferung gilt § 5.
§ 4 Pflichtverletzung wegen Mängeln, Haftung 1. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Kalendertagen nach Empfang der Ware, schriftlich unter Angabe der Bestell-/ Vertragsdaten sowie, soweit möglich, unter Beifügung eines Ausfallmusters geltend gemacht werden. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an. 2. Auf unser Verlangen hat der Käufer die mangelhafte Ware an uns einzusenden. Die Versandkosten tragen wir, wenn die Beanstandung rechtzeitig und begründet ist, ansonsten trägt sie der Käufer. 3. Bei begründeten Beanstandungen beschränkt sich unsere Haftung grundsätzlich auf die Nacherfüllung, d.h. nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind wir hierzu nicht in der Lage, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche gilt § 5. Weitergehende Ansprüche des Käufers als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.
§ 5 Schadensersatz 1. Wir haften für Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, lediglich in den folgenden Fällen: (a) bei Vorsatz; (b) im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; (c) soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit einer Ware, oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder den zwingenden Vorschriften des Arzneimittelgesetzes; (d) soweit in anderen Fällen gesetzliche Bestimmungen eine verschuldensunabhängige Haftung vorsehen; (e) wenn dem Käufer im Falle der Verletzung sonstiger Pflichten i.S.d. § 241 Abs. 2 BGB unsere Leistung nicht mehr zuzumuten ist; (f) bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung; und (g) soweit nicht bereits eine Haftung nach § 5.1(a) bis (f) begründet ist, bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; im übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. "Wesentliche Vertragspflichten" sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Käufers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 2. Eine Haftung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos (§ 5.1(c)) trifft uns nur, wenn wir das Beschaffungsrisiko ausdrücklich als "Übernahme des Beschaffungsrisikos" kraft schriftlicher Vereinbarung übernommen haben. 3. Im Falle des § 5.1(d) bis (g) haften wir nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. 4. Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß § 5.1 bis 5.3 gelten im gleichen Umfang in Bezug auf die Handlungen unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie Subunternehmer. 5.Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Es gelten die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sie verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rabatte und Skonti werden nur im Einzelfall gewährt. Die Listenpreise gelten nur für den Inlandsmarkt. 2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Diskont- und Wechselspesen gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers. 3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Wechselzahlungen entfällt jeglicher Skontoabzug. 4. Ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. 5. Wir sind berechtigt, bei früherem Zahlungsverzug des Käufers und beim Überschreiten des Kreditlimits von diesem Vorkasse zu verlangen. 6. Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Unser Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers herabzusetzen. Treten wir zurück, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware auf Kosten des Käufers kennzeichnen, gesondert lagern und abholen zu lassen. Der Käufer erklärt bereits hierdurch sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände betreten und befahren können, auf dem sich die Ware befindet. Alternativ zu diesen Rücktrittsrechten können wir vom Käufer Sicherheit verlangen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware), bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns erfüllt hat. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung. Dies gilt auch, wenn Zahlungen vom Käufer auf bestimmte Forderungen geleistet werden. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs über die von uns gelieferte Ware zu verfügen, insbesondere sie weiterzuverkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Ware an Dritte ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich Kenntnis geben. Solange der Käufer unsere gesamten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung nicht in voller Höhe beglichen hat, tritt er seine bestehenden und zukünftigen Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Ware sicherheitshalber an uns ab. Kommt der Käufer mit der Begleichung einer Forderung in Verzug, so werden die weiteren Forderungen sofort fällig. Der Käufer hat uns gegenüber bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung kein Recht zum Eigenbesitz.
§ 8 Verjährung Sämtliche Ansprüche des Käufers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Etwaige zwingende gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
§ 9 Schlussbestimmungen 1. Die der Geschäftsbeziehung zu Grunde liegenden und daraus resultierenden Daten werden elektronisch verarbeitet. 2. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist D-89150 Laichingen. Gerichtsstand ist bei Kaufleuten ebenfalls D-89150 Laichingen. 3. Sollten einzelne Bedingungen nichtig sein oder geändert werden, so wird dadurch die Gültigkeit unserer übrigen Bedingungen nicht berührt. Nichtige Bestimmung sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Bestimmungen und dieser Vereinbarung möglichst entsprechen. 4. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Weder das deutsche Internationale Privatrecht noch das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet Anwendung.
Stand: 08.02.2010 |
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